Pressemitteilung

Ganztag muss Teilhabe ermöglichen – Landesentscheidung zur Schulbegleitung ist ein wichtiger Schritt für echte Inklusion

Schleswig-Holstein erkennt die Ganztagsbetreuung umfassend als ‚Teilhabe zur Bildung‘ an.
Damit trägt das Land auch vollständig die entstehenden Kosten für notwendige Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen – in der Schule wie in Nachmittagsangeboten. Eine vorherige Mitteilung des Sozialministeriums hatte Unsicherheiten ausgelöst, in der der Ganztag teilweise als ‚Leistung der sozialen Teilhabe‘ definiert wurde. Lübecker Initiativen hatten dies kritisiert und dazu auch Kontakt zu mir und anderen politischen Vertreter*innen gesucht.

„Das ist eine richtig gute Nachricht für Kinder mit Behinderung, für ihre Familien und für die inklusive Bildung in Schleswig-Holstein!

Ganztag ist nicht einfach Betreuung am Nachmittag – Ganztag ist Bildung, soziales Lernen und gemeinsames Aufwachsen. Deshalb darf Teilhabe nicht mit dem Ende des Unterrichts aufhören.

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für Kinder, die im Schulalltag Unterstützung brauchen. Wenn eine Schulbegleitung im Unterricht notwendig ist, dann ist sie in vielen Fällen auch im Ganztag notwendig. Es ist deshalb nur konsequent, dass Familien hier nicht mit zusätzlichen Kosten oder bürokratischen Unsicherheiten allein gelassen werden.

Mein besonderer Dank gilt den Lübecker Akteurinnen und Akteuren, die dieses Thema über lange Zeit mit großer Klarheit, Fachlichkeit und Beharrlichkeit vorangebracht haben. Besonders die Arbeit der Initiative Inklusion und des Beirats für Menschen mit Behinderungen ist unfassbar wertvoll. Denn gerade die Arbeit von Menschen aus der Praxis zeigt regelmäßig, wo politische Regelungen im Alltag Hürden übersehen. 

Als Abgeordneter erlebe ich immer wieder, wie stark die Politik davon profitiert, wenn Träger, Schulen, Eltern, Initiativen und Fachkräfte ihre Erfahrungen einbringen und deutlich machen, was Kinder und Familien konkret brauchen. Ich werde mich deshalb weiterhin gemeinsam mit den Akteuren in Lübeck gegenüber der Landesregierung und über den Bundesrat dafür einsetzen, dass nun auch auf Bundesebene schnellstmöglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für vereinfachte und schlankere Antragsverfahren sowie einheitliche Grundlagen für echte Teilhabe geschaffen werden.

Die klarstellende Entscheidung auf Landesebene ist ein wichtiger Schritt hin zu Verlässlichkeit und echter Inklusion.

Sie zeigt: Wenn Praxis und Politik gut zusammenarbeiten, können wir Hürden identifizieren, abbauen und Teilhabe ganz konkret ermöglichen. Für mich ist klar: Ein inklusives Bildungssystem bemisst sich nicht an guten Absichtserklärungen, sondern daran, ob Kinder tatsächlich dabei sein können – im Unterricht, im Ganztag und im gemeinsamen Leben.