Zum Beschluss des Kabinetts zur Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) für eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke:
Die Novelle des LKHG ist eine gute Nachricht für die medizinische Forschung in Schleswig-Holstein. Innovative Gebiete wie „Künstliche Intelligenz“ und „Big Data“ finden in Schleswig-Holstein bereits beste Forschungslandschaften vor und werden die medizinische Forschung und damit auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wesentlich verbessern.
Voraussetzung dafür ist jedoch die effiziente Nutzung einer großen Menge an pseudo-anonymisierter und anonymisierterPatient*innendaten, die durch die aktuellen Regelungen im LKHG untersagt ist. Damit ging Schleswig-Holstein bislang einen Sonderweg. Es ist deshalb nur logisch, sich auch im Zuge des auf Bundesebene verabschiedeten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes an den Länderstandard anzupassen. Klar ist, dass dabei selbstverständlich zu jeder Zeit diepatient*innenindividuellen Rechte gewahrt und die DSGVO sowie Regelungen des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Die Anpassung des LKHG stellt damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wissenschafts- und Gesundheitsstandorts Schleswig-Holstein dar und zeigt, dass Wissenschaft und Politik bei uns im echten Norden exzellent zusammenarbeiten.