Anlässlich des Sparmaßnahmen bei der psychotherapeutischen Versorgung und des bundesweiten Protesttages der Psychotherapeut*innen am 15. April 2026 erklärt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für Lübeck-Süd und gesundheitspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Jasper Balke:
„Ich unterstütze die berechtigten Proteste der Psychotherapeut*innen ausdrücklich!
Was wir aktuell erleben, ist ein beispielloser Doppelschlag gegen die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland – und gegen Millionen von Menschen, die auf diese Versorgung angewiesen sind.
Seit dem 1. April 2026 gelten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen in Höhe von 4,5 Prozent. Zugleich hat die FinanzKommission Gesundheit (FKG) des Bundesgesundheitsministeriums in ihrem Ende März vorgelegten Ersten Bericht weitreichende Sparvorschläge unterbreitet, die deutlich über die schon umgesetzten Kürzung hinausgehen: Die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien sowie die Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV).
Dieser Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit findet aktuell kaum mediale Beachtung, hätte aber die gravierendsten Folgen. Die allermeisten Psychotherapeut:innen arbeiten auf halben Kassensitzen. Nur weil ihre Leistungen bisher extrabudgetär vergütet werden, können sie deutlich mehr Patient*innen versorgen, als es die Bedarfsplanung vorsieht. Eine Rückführung in die MGV würde dieses gesamte System zum Einsturz bringen und die Versorgungslage drastisch reduzieren.
Mich erreichen in diesen Tagen viele Zuschriften von Niedergelassenen Psychotherapeut*innen aus ganz Schleswig-Holstein, die die konkreten, verheerenden Auswirkungen dieser Maßnahme schildern: Einkommenseinbrüche von 30 bis 50 Prozent und der Zwang, bis zur Hälfte der Patient*innen aus laufenden Behandlungen zu entlassen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland warnt bereits, die Rückführung werde das Facharzthonorar „atomisieren” und Praxen in die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit treiben. Die Finanzkommission Gesundheit selbst prognostiziert ein Einsparvolumen von 90 Millionen Euro im Jahr 2027, das bis 2030 auf 480 Millionen Euro anwachsen soll – Gelder, die unmittelbar aus der Patientenversorgung abgezogen würden.
Diese Kürzungspolitik konterkariert jede volkswirtschaftliche Vernunft. Wer bei der ambulanten Psychotherapie spart, spart eigentlich gar nicht, sondern verlagert Kosten in die Zukunft und macht Menschen kränker!
Die ambulante Psychotherapie macht lediglich rund 0,7 Prozent der Gesamtausgaben des gesetzlichen Krankenversicherungen aus, erbringt aber einen nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen: Für jeden in ambulante Psychotherapie investierten Euro fließen laut Studien über drei Euro zurück – durch weniger Arbeitsausfälle, weniger Krankengeld und vermiedene stationäre Behandlungen. Psychische Erkrankungen sind zudem die häufigste Ursache für Frühverrentungen.
Gegenüber der ambulanten Psychotherapie sind stationäre Behandlungen zudem fast 13-mal so teuer.
Die Gleichung ist simpel: Wer ambulante Therapieplätze vernichtet, produziert chronifizierte Krankheitsverläufe, teurere stationäre Aufenthalte und dauerhaften Ausfall von Arbeitskräften. Das ist das Gegenteil von fiskalischer Verantwortung.
Als gesundheitspolitischer Sprecher und auch als jemand, der wie viele andere selbst an einer psychischen Erkrankung leidet, weiß ich, wie wichtig schnelle, niedrigschwellige und präventive Hilfe ist. Hilfe, die in unserem Gesundheitssystem mit den aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichend gegeben ist. Das muss jedoch unser gesellschaftliche Anspruch sein. Jeder Mensch, der in einer psychischen Krise steckt, muss wissen: Da ist jemand, der hilft – und zwar ohne monatelange Wartezeit.
Ich beobachte die aktuellen Entwicklungen deshalb mit großer Sorge und fordere von der Bundespolitik deshalb mit sofortigen Maßnahmen gegenzusteuern:
1. Die Beanstandung der Honorarkürzung: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken muss von ihrem Beanstandungsrecht nach § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V Gebrauch machen und die Honorarabsenkung zurückweisen.
2. Keine Rückführung der Psychotherapeut*innen in die MGV: Die Empfehlung Nr. 10 der FinanzKommission (Punkt 6.3.9) darf nicht gesetzlich umgesetzt werden. Eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen würde die Versorgung faktisch halbieren.
3. Ausbau von Hilfen statt Abbau: Deutschland braucht eine Reform der Bedarfsplanung, die der realen Unterversorgung mit circa 7.000 fehlenden Kassensitzen endlich Rechnung trägt, statt die bestehende Versorgung durch Budgetierung weiter zu verknappen.
4. Präventionsangebote stärken: Investitionen in niedrigschwellige und präventive psychotherapeutische Angebote rechnen sich volkswirtschaftlich und müssen politische Priorität erhalten.
Morgen gehen Psychotherapeut*innen in ganz Deutschland auf die Straße – in Berlin, Hamburg, und zahlreichen weiteren Städten. Mehr als eine halbe Million Menschen haben bereits Petitionen gegen die Kürzungen unterschrieben. Auch ich stelle mich entschieden an die Seite dieser Berufsgruppe. Psychotherapie ist keine Sozialausgabe, die man kürzen kann. Sie ist eine der kosteneffizientesten Investitionen im gesamten Gesundheitssystem. Mehr Psychotherapie wagen – das ist nicht nur ein Appell. Das ist ökonomische Vernunft.”