Haushalt

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 – haushaltspolitische Krise

Zur aktuellen Zeit der multiplen Krisen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig auch die haushaltspolitische Krise verdeutlicht worden. Die Existenz diversester Schattenhaushalte, Sondervermögen, etc. sind keine Lösung, um das künstlich geschaffene Instrument der Schuldenbremse langfristig zu umgehen.

Diese ist jedoch aus der Zeit gefallen, denn sie ermöglicht zwar eine finanzielle, verhindert dabei jedoch eine ganzheitliche Generationengerechtigkeit.
Um die Transformation unseres Landes und die Sicherstellung einer Zukunft in Wohlstand zu gewährleisten, braucht es enorme öffentliche Investitionen für die Energiewende, die Digitalisierung, Mobilität, Bildung und unsere Gesundheitsversorgung. Ohne diese Investitionen hinterlassen wir unseren kommenden Generationen ein Land, das wirtschaftlich abgehängt wird. Und wir hinterlassen eine Welt, die aufgrund des Klimawandels und fehlender Investitionen für Klimaanpassungen weniger lebenswert und ungesünder ist.

Statt dies durch eine nachhaltige Reform der Schuldenbremse zu verhindern, werden aktuell notwendige Investitionen gegen wichtige staatliche Projekte ausgespielt. Wenn die Bundesregierung beim öffentlichen Gesundheitsdienst, der Demokratieförderung oder den Freiwilligendiensten kürzt, dann tut sie dies natürlich nicht, weil sie der Meinung ist, dass diese Dinge nicht wichtig wären. Sondern weil die Haushaltslage sie dazu zwingt. 
Die Steuerschätzung in SH prophezeit auch uns als Land weniger finanzielle Spielräume, weshalb auch wir bei unseren sogenannten „freiwilligen Leistungen“ und darüber hinaus werden kürzen müssen. Und das, obwohl wir eigentlich in allen Bereichen mehr Geld investieren müssten.

Diese Situation ist fatal. Obwohl ich ein großer Fan von Haushaltsdisziplin und dem Grundgedanken der Schuldenbremse bin und diese auf jeden Fall auf die Sozialleistungen und andere Bereiche weiterhin Anwendung finden sollte, können wir nicht einfach weiterhin die Freiheit der kommenden Generationen ignorieren. 
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht übrigens 2021 auch schon einmal geurteilt – haushaltspolitische Ohnmacht in diesen Zeiten ist daher einfach nicht länger vertretbar.