Gewalt und Catcalling gegen Frauen entschlossen bekämpfen!

Deutschland gehört zu den sichersten Ländern weltweit. Etwas über die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen sind dennoch überproportional durch Gewalt, Belästigung und sexuelle Übergriffe gefährdet: Frauen und queere Menschen.

Die Statistik ist eindeutig: Der gefährlichste Ort für Frauen sind ihre eigenen vier Wände. Die meisten Gewaltdelikte gegen Frauen passieren in ihrer eigenen Häuslichkeit und werden von ihren Partnern oder Ex-Partnern durchgeführt: Alle 4 Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt, alle 3 Tage gibt es ein Tötungsdelikt.
Es ist deshalb unsere oberste politische Verpflichtung, den Schutz von Gewalt gegen Frauen sicherzustellen und Betroffenen zu helfen.

Aus diesem Grund hat der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche und nun der Bundesrat das Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Dieses stellt einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dar. Von Gewalt betroffene Frauen bekommen dadurch einen Rechtsanspruch auf Beratung und einen Platz im Frauenhaus. Außerdem soll der Bund ab 2027 die Gewalthilfesysteme der Länder mit 2,6 Milliarden Euro unterstützen. Diese Maßnahmen sind wir allen Menschen und nicht nur einer Hälfte der Bevölkerung schuldig.

Als Koalition in Schleswig-Holstein haben wir trotz der angespannten Haushaltslage im Jahr 2025 deswegen verstärkt in die Sicherheit investiert. Insbesondere für das Hochrisikomanagement bei Frauenfacheinrichtungen und der Polizei sowie Beratungsstellen für Gewalt gegen Frauen und Kinder steigen die Landesmittel dieses Jahr um über 3,5 Millionen Euro. Der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt hat damit für uns in diesem Jahr oberste politische Priorität. Auch Projekte im Bereich des Opferschutzes und der Förderung und Antidiskriminierung der queeren Vielfalt tragen zur Umsetzung dieser politischen Verantwortung bei.

Der im Grundgesetz verankerte Schutz von Leib und Leben muss für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts oder der sexuellen Orientierung gelten und gewährleistet werden. Dazu zählen auch Gesten und verbalisierte Herabwürdigungen, die bereits erhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl oder die psychische Gesundheit der Betroffenen haben können.

Von diesem sogenannten “Catcalling” sind insbesondere Frauen im öffentlichen Raum  immer wieder betroffen – durch sexuell anzügliche Ansprache, Pfiffe oder sonstige Laute. Praktiziert wird dieses Verhalten zum aller größten Teil durch Männer und stellt eine verbale, sexuelle Belästigung dar.
Seit Jahren weisen deshalb auf SocialMedia auch in Lübeck Initiativen wie “Cat Calls of Lübeck” auf dieses Verhalten hin, um eine gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu richten.

Es ist deshalb längst überfällig und absolut richtig, dass mit dem Gesetzesantrag zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung der niedersächsischen Landesregierung diesem Anspruch nun entsprochen und durch eine Anpassung des Strafgesetzbuchs ein rechtssicherer Rahmen geschaffen wird, welcher “Catcalling” die notwendigen rechtsstaatliche Mittel entgegensetzt.

Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt und begrüße es sehr, dass Schleswig-Holstein dieses Vorhaben im Bundesrat unterstützt hat und die Bundesregierung nun mit einer Umsetzung beauftragt ist. Das langjährige Engagement vieler zahlt sich endlich aus – Catcalling muss strafbar sein, um diesem Verhalten ein Ende zu setzen.

Die Sicherheit der Bevölkerung ist eine der obersten staatlichen Aufgaben und wird zurecht von der Bevölkerung eingefordert. Die rechtliche Verbesserung beim Schutz vor sexueller Belästigung und das Gewalthilfegesetz geben diesem berechtigten, gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnis die gesetzliche Grundlage und den notwendigen Rückenwind!