Foto: Kilian Vitt

Mein Name ist Jasper Balke. Geboren bin ich im Jahr 1997 in Braunschweig, Niedersachsen. Dort bin ich aufgewachsen und habe 2016 mein Abitur an der Hoffmann-von-Fallersleben Schule absolviert.
Über einige berufliche Zwischenstationen bin ich schließlich 2018 in Lübeck angekommen, wo ich seitdem an der Universität zu Lübeck Humanmedizin studiere.

Weitere Details zu Mitgliedschaften und meinem Lebenslauf sind unten aufgeführt.
Meine Freizeit verbringe ich gerne mit Sport. Seit meiner Kindheit spiele ich (früher im Verein) Fußball und gehe regelmäßig laufen oder trainieren.
Besonders gerne schaue ich American Football oder Schach – zu beiden Sportarten bin ich selbst leider nie wirklich gekommen.

Mein Anspruch ist es, ein ehrliches und umfassendes Bild von mir und meiner Arbeit zu geben. Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht ein Interesse daran, zu erfahren, wer die Menschen sind, die sie in Parlamenten vertreten.


Vita

Lebenslauf

1997
Geboren in Braunschweig

2016
Abitur an der HvF, Braunschweig

2016 – 2017
Freiwilliges Soziales Jahr Krankenpflege, Magdeburg

2017 – 2018
Studium der Life Sciences, Hannover

2017 – 2018
Werkstudent als Industriearbeiter bei Volkswagen Nutzfahrzeuge, Hannover

seit 2018
Student der Humanmedizin an der Universität zu Lübeck (Abschluss: Erstes Medizinisches Staatsexamen)

2019 – 2020
Wissenschaftliche Hilfskraft im Institut für Anatomie als Präparationstutor

2019 – 2022
Stipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung

Blick auf die Vorklinik der Universität zu Lübeck

Politischer Werdegang

2018 – 2019
Politischer Geschäftsführer der Grünen Jugend Lübeck
2019 – 2021
Landessprecher der Grünen Jugend Schleswig-Holstein
2019 – 2022
Kreisvorsitzender des Kreisverbandes von B´90/Die Grünen Lübeck
seit 2020
Stv. bürgerliches Mitglied im Sozialausschuss der Hansestadt Lübeck
seit 2020
Mitglied der erweiterten Bürgerschaftsfraktion von B´90/Die Grünen Lübeck
2021 – 2022
Votenträger und Kandidat der Grünen Jugend Schleswig-Holstein zur Landtagswahl 2022
2022
Direktkandidat und Listenkandidat von B´90/Die Grünen zur Landtagswahl 2022
seit Mai 2022
Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein und Mitglied der Grünen Landtagsfraktion

Mitgliedschaften und Ehrenamt

seit 2015
Gründungs- und Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied VisioNachhilfe e.V.
seit 2018
Mitglied der Grünen Jugend und von B´90/Die Grünen
seit 2018
Mitglied im Marburger Bund
seit 2018
Mitglied der Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd)
2019 – 2020
Mitglied im 48. Studierendenparlament der Universität zu Lübeck
seit 2022
Mitglied bei der Gewerkschaft verdi


Transparenz

Als Politiker bekomme ich nicht nur jeden Tag Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von Lobbyorganisationen, Unternehmen oder anderen Interessensvertretungen. Dass dieser Austausch in einer Demokratie stattfindet, ist legitim und wichtig. Schnell kann dies zu einem Ungleichgewicht in der Meinungsbetrachtung führen.

Saubere Politik bedeutet für mich, vollumfänglich offenzulegen, mit welchen organisierten Akteur*innen ich mich treffe. So kann nachvollzogen werden, wer potentiellen Einfluss auf meinen politischen Entscheidungsprozess hat.

Der Großteil meiner Arbeit besteht aus internen (innerhalb der Partei/Fraktion/Koalition) Sitzungen, Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, sowie inhaltlicher, parlamentarischer Arbeit. Die Auflistung innerhalb meiner Transparenzberichte zu Treffen mit Externen ist deshalb bewusst nicht als Arbeitsnachweis gedacht.

Ich habe mir vorgenommen, in regelmäßigen Abständen Transparenzberichte vorzulegen, in denen ich Treffen, Termine und anderes aufführe. Hierzu beantworte ich selbstverständlich Fragen und nehme Anregungen gerne entgegen.



Gläserner Abgeordneter

Nicht nur der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages verdeutlicht den Anspruch der Landespolitik, transparent und für die Bürgerinnen und Bürger maximal verständlich zu arbeiten. Er ist also das genaue Gegenteil des „dunklen Hinterzimmers“, das häufig mit Politik assoziiert wird – wenn auch manches Mal vielleicht noch zu Recht.

Als Abgeordneter möchte ich zu maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen und verstehe mich daher als „Gläserner Abgeordneter“.

Damit einher geht für mich die Pflicht, an dieser Stelle darüber zu informieren, welche Gelder mir als Abgeordneten zustehen.

Auch etwaige Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten wären hier aufgeführt. Diese habe ich jedoch nicht.

Vor dem gläsernen Plenarsaal des Landtages

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ – so heißt es in der Landes­verfassung. Die Möglichkeit sich in einer Volks­vertretung zu engagieren, soll also nicht an das berufliche Einkommen oder das persönliche Vermögen geknüpft sein. Mehr noch: Abgeordnete sollen nicht von Außen­stehenden finanziell abhängig sein und sich dadurch in ihrem Stimm­verhalten beeinflussen lassen. Deshalb müssen Abgeordnete für ihre Tätigkeit Geld bekommen, die sogenannte „Diät” (wörtlich: Tagegeld, vom Lateinischen „dies“ – der Tag).
 
Die Höhe der Diät der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist im Abgeordneten­gesetz (§6) festgelegt und wird jährlich überprüft (§28). Eine mögliche Anpassung erfolgt auf Grundlage der Meldung des Statistik­amtes Nord über die allgemeine Einkommens­entwicklung des vorangegangenen Jahres. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durch­schnittlichen Brutto­monats­verdienste der vollzeit­beschäftigten Arbeit­nehmer (einschließlich Beamte) in Schleswig-Holstein.
 
Die Entschädigung beträgt 9509 Euro.

Mehr unter https://www.landtag.ltsh.de/abgeordnete/abgeordnetenentschaedigung/.

Ich habe keinerlei Nebeneinkünfte.

Für Fahrten in Ausübung des Mandats erhalten Abgeordnete auf Antrag eine Reisekostenentschädigung. Für Übernachtungen außerhalb des Wohnortes, die anlässlich der parlamentarischen Tätigkeit notwendig sind, erhalten Abgeordnete auf Antrag die nachgewiesenen angemessenen Kosten erstattet.
Außerdem habe ich Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung. Von den monatlich 927,68 Euro, die ich an die GKV entrichte, wird mir die Hälfte erstattet.

Monatlich stehen mir als Abgeordneten insgesamt 4040 Euro Arbeitnehmer-Brutto zur Verfügung. Davon beschäftige ich zwei Mitarbeiterinnen, die unter Team aufgeführt sind.

Nach §16 Abs. 1 AbgG SH:

Abgeordnete erhalten nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag Übergangsgeld, sofern sie dem Landtag mindestens ein Jahr angehört haben. Das Übergangsgeld wird in Höhe der Entschädigung nach § 6 Abs. 1 und 3 für mindestens drei Monate gewährt. Für jedes weitere Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag wird das Übergangsgeld für drei weitere Monate, höchstens für 24 Monate gewährt. Zeiten, für die bereits Übergangsgeld gezahlt worden ist, bleiben unberücksichtigt. Bei der Berechnung der Mandatsdauer nach Satz 3 wird ein verbleibender Rest von mehr als einem halben Jahr als volles Jahr gezählt. Auf Antrag ist das Übergangsgeld zum halben Betrag für den doppelten Zeitraum zu zahlen.

Nach § 17, 18 AbgG SH:

§ 17 Anspruch auf Altersentschädigung
(1) Ehemalige Abgeordnete erhalten nach ihrem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Landtag mindestens ein Jahr angehört haben. § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung.
(2) Gehörte ein ausgeschiedenes Mitglied dem Landtag mehrmals mit Unterbrechung an, so sind die Zeitabschnitte zusammenzurechnen.
(3) Auf Antrag kann die Altersentschädigung vorzeitig ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Altersentschädigung vermindert sich in diesem Fall um 0,3 v. H. für jeden Monat, für den die Altersentschädigung vor dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Anrechnungen nach § 27 erfolgen bezogen auf den nach Satz 2 verminderten Betrag der Altersentschädigung.
(4) Abgeordnete, die schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind, erhalten nach ihrem Ausscheiden eine Altersentschädigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres in sinngemäßer Anwendung des § 236 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 1 und 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652). Die Altersentschädigung vermindert sich um 0,3 v. H. für jeden Monat, für den sie vorzeitig in Anspruch genommen wird, höchstens jedoch um 10,8 v. H.; Absatz 3 Satz 3 findet Anwendung.

§ 18 Höhe der Altersentschädigung
Die Altersentschädigung bemisst sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung gemäß § 6 Absatz 1. Sie beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Landtag 1,5 v. H. der Abgeordnetenentschädigung nach § 6 Absatz 1. Der Höchstbemessungssatz der Altersentschädigung beträgt 60 v. H. § 16 Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend.