Reden im Plenum

Ehrenamt stärken und erhalten

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 15 – Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

ich freue mich sehr darüber, dass wir mit diesem Antrag des SSW einen konkreten Vorschlag aus dem Themenfeld des Ehrenamtes hier im Landtag behandeln. Das Ehrenamt ist die tragende Säule unserer Gesellschaft und unserer Demokratie. Es muss unsere zentrale Aufgabe sein, diese Säule zu stärken und zu erhalten. In Schleswig-Holstein sind es über eine Million Menschen, die sich tagtäglich für unser aller Gemeinwohl engagieren.

Nicht zuletzt die von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen durchgeführten Veranstaltungen sind wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen Miteinander. Wollen diese entsprechend musikalisch untermalt sein, fallen Lizenzkosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte an.

Die GEMA hat die Aufgabe, die urheberrechtlichen Interessen von Kulturschaffenden und Musikschaffenden zu schützen. Dazu nimmt sie pro Veranstaltung eine Vergütung ein, die dann abzüglich Verwaltungskosten in Form von Tantiemen an die Künstler*innen ausgezahlt werden.

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Art und vor allem nach den Kosten für die Besucher*innen der Veranstaltung. Eine kostenlose Veranstaltung führt also zu geringeren Gebühren als eine Veranstaltung, für die Eintritt bezahlt wird.

Das Konzept der GEMA ist politisch weiterhin richtig, dennoch stellt sich die Frage, ob und wie diejenigen Vereine oder Organisationen, die ohnehin schon geringe Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden haben, bei der Durchführung und musikalischen Untermalung öffentlicher Veranstaltungen unterstützt werden können.

Die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Bayern haben zu diesem Zweck eigene Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen, Vereine und Organisationen können so für die auf ihren Veranstaltungen anfallenden GEMA-Gebühren eine Rückerstattung beantragen.

Wenn wir das Ehrenamt fördern wollen, dann können solche Programme und Maßnahmen dabei unterstützen. Jedoch steht der Landeshaushalt vor Herausforderungen, die wenig zusätzlichen Spielraum, egal für welches Thema, zulässt.

Dennoch ist es interessant, den Bedarf für eine solche Maßnahme bei unserer Vereinslandschaft abzufragen und zu ermitteln, welche Kosten auf den Landeshaushalt zukommen könnten. Hessen stellt 400.000 Euro, Niedersachsen eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Beide Summen wären für unseren Landeshaushalt definitiv zu hoch.

Ich rege deshalb an, dass die Landesregierung eine entsprechende GEMA-Gebühren Rückerstattung prüft und die Erkenntnisse der Prüfung im Rahmen der Novellierung unserer Engagementstrategie im Land zur Verfügung stellt. Spätestens dann sind wir als Haushaltsgesetzgeber gefragt und werden abwägen, welche finanziellen Spielräume sich für die Realisierung dieses Vorhabens ergeben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!