Ambulanten Notdienst in Schleswig-Holstein sicherstellen

TOP 25 – Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,Jasper Balke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

ich möchte zu Beginn zum Ausdruck bringen, wie froh ich darüber bin, dass wir bei diesem Thema eine Einigkeit über Fraktions- und Koalitionsgrenzen hinweg erreichen konnten. Das sage ich nicht nur so, denn es hätte ja durchaus auch Gegenargumente gegen den von uns allen gewählten Weg der gesetzlich festgeschriebenen Aufhebung der Sozialversicherungspflicht geben können.

Die Sozialversicherungspflicht ist berechtigterweise ein hohes und wichtiges Gut und es braucht schon einen guten Grund, diese aufzuheben. Und dass ein solcher guter Grund gegeben ist, das haben wir als Fraktionen alle politisch beschlossen und das unterstreicht noch einmal wie wichtig uns das Anliegen und die Sicherstellung unseres ambulanten Notdienstes in Schleswig-Holstein ist.

Auch möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung, die Poolärzt*innen zum Jahresende zu entlassen, nachvollziehen kann, denn wie wichtig und ernst die Urteile unserer obersten Gerichte zu nehmen sind, dass muss man seit der jüngsten Vergangenheit niemandem mehr erklären.

Man könnte jetzt an dieser Stelle vieles aufzählen, was zur Bedeutung zum Urteil des Bundessozialgerichts richtig wäre, ich möchte mich aber an dieser Stelle auf drei kurze Punkte beschränken:

Erstens: Wenn wir uns als Politik ehrlich machen, dann müssen wir uns selbst eingestehen, dass wir die politischen Forderungen der Mitarbeiter*innen in unserem Gesundheitssystem häufig genug vernachlässigen. Das Personal hat in der Corona-Pandemie und darüber hinaus wirklich unglaubliches geleistet und dennoch ist die so häufig beschworene Zäsur für das Gesundheitswesen ausgeblieben. Die Gründe dafür sind vielfältig, ich glaube aber, dass wir als Politik uns darum bemühen müssen, das Vertrauen vieler zumindest zurückzugewinnen und Handlungsfähigkeit zu beweisen.

Und deshalb ist es das richtige Zeichen, hier nicht erst Monate zu diskutieren, sondern klarzumachen, dass wir die Lebens- und Arbeitssituation der Poolärzt*innen anerkennen und es auch aufgrund der finanziellen Situation einfach die politisch richtige Entscheidung ist, an dieser Stelle schnell zu einer gesetzlich eindeutigen Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu kommen.

Zweitens, und das haben wir hier auch schon einmal diskutiert, wird der ambulante Notdienst in der nächsten Zeit eigentlich keine kleinere, sondern eine größere Rolle spielen. Wir kennen alle die Bilder der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern und wissen um den sehr hohen Anteil an Patient*innen, die eigentlich überhaupt nichts dort zu suchen haben. Das hat mit einer viel zu geringen individuellen gesundheitlichen Handlungskompetenz in der Gesellschaft zu tun und letztendlich auch mit der Tatsache, dass viele immer noch nicht von der 116117 wissen, die für die allermeisten Fälle und eben auch außerhalb der normalen Sprechzeiten, in der Nacht und am Wochenende, die erste Anlaufstelle in unserem Gesundheitssystem sein muss.

Hier muss im Sinne eines intelligenten Patient*innenmanagements noch vieles passieren und selbstverständlich braucht es an dieser Stelle auch das geeignete Fachpersonal. Wir können es uns in der so prekären Lage mit so wenig Fachpersonal einfach nicht leisten, vorhandenes Fachpersonal durch gesetzliche Uneindeutigkeiten von ihrer so wichtigen Arbeit abzuhalten.

Und drittens müssen wir uns immer vor Augen führen, dass die Dienste im ambulanten Bereitschaftsdienst ohne die Poolärzt*innen verpflichtend von niedergelassenen Ärzt*innen durchgeführt werden müssen. Dieser Mechanismus führt dazu, dass auch niedergelassene Ärzt*innen im Rahmen ihres Bereitschaftsdienstes Wochenend- und Nachtschichten absolvieren müssen. Dabei sind viele Niedergelassene auch deshalb in die Selbstständigkeit gewechselt, weil sie den Wochenend- und Nachtdiensten im Krankenhaus eigentlich entkommen wollten.

Der Wegfall der Poolärzt*innen führt damit leider zu einer Schwächung eben jenes Bereichs, in dem wir uns das wirklich in Anbetracht der Tatsache, dass wir schon jetzt einen enormen Mangel an Ärzt*innen im niedergelassenen Bereich haben und perspektivisch immer schlechter werden, einfach nicht erlauben können. Deshalb ist schlichtweg einfach richtig, heute hier diesen Beschluss zu fassen.

Im Sinne des Personals und einer funktionierenden Gesundheitsversorgung für die Menschen in unserem Land hoffe ich, dass die Bundesregierung hier jetzt genauso schnell gesetzlich nachzieht. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

Vielen Dank!