Das kommunalpolitische Ehrenamt ist der Grundpfeiler unserer Demokratie. Diese politische Basis spielt in der gesellschaftlichen Debatte leider eine viel zu geringe Rolle.
Je mehr Menschen sich dort für das Funktionieren unseres Staates und unserer Demokratie einsetzen, desto besser.
Für uns Grüne ist von höchster Bedeutung, den Zugang in kommunalpolitische Strukturen und die Partizipation und Teilhabe für so viele Menschen wie möglich zu ermöglichen.
Mit der Änderung der Gemeindeordnung zu kommunalrechtlichen Vorschriften auf Landesebene ist uns nun ein zentrales Versprechen unserer Politik gelungen: Indem wir ab dem 01.01.2027 die hybride Durchführung von Sitzungen in kommunalen Gremien ermöglichen, sichern wir die Partizipation und Teilhabe von noch mehr Menschen am politischen Entscheidungsprozess.
Denn unser System hat leider mehr als eine Repräsentationslücke. Gerade Frauen, die immer noch überproportional viel Care-Arbeit für Kinder und Angehörige leisten oder Menschen mit körperlichen Behinderungen haben Schwierigkeiten, die Erfordernisse eines kommunalen Ehrenamts zu erfüllen. Abendtermine, weite Wege und lange Sitzungen sind für viele Menschen einfach nicht während ihres beruflichen und familiären Alltags zu leisten. Dabei wären gerade ihre Eindrücke, Lebensrealitäten und Impulse wichtig, um die Politik für mehr Menschen zu gestalten.
Die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme und Durchführung hybrider Sitzungen von Bürgerschaft und Ausschüssen können viele aktuelle Hürden abbauen. Von zuhause aus und ohne längere Wege politisch zu partizipieren, muss möglich sein.
Ich bin sehr froh, dass wir in Zukunft noch mehr Menschen diesen Zugang zur Politik ermöglichen. Besonders auf die Umsetzung in Lübeck freue ich mich sehr und halte es für richtig, dass die Grüne Bürgerschaftsfraktion schon jetzt Schritte einleitet, um dies zu gewährleisten.
Hintergrund ist die Anpassung der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein durch den Beschluss des Gesetzesentwurfs der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften“ im Plenum des Landtages am 31.01.2025 in der Drucksache 20/2574.