Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 37 – Gebühr für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann abschaffen
Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
selbstverständlich freuen wir uns über jeden einzelnen Ausbildungsabschluss hier bei uns in Schleswig-Holstein und das natürlich auch und insbesondere in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen.
Denn die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen ist hoch und wird noch weiter steigen. Um sie gut zu versorgen, brauchen wir Menschen, die in der Pflege arbeiten wollen. Doch schon heute gibt es zu wenig Pflegefachkräfte, das haben auch nochmal die parlamentarischen Abende des DRK und des Paritätischen deutlich gemacht.
Wir müssen gemeinsam alles daransetzen, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden, in der Pflege zu arbeiten. Wir müssen die erforderlichen Ausbildungskapazitäten schaffen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass ein Verbleib im gewählten Beruf psychisch und physisch attraktiv ist.
Durch das Pflegeberufegesetz im Bund wurde 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft für die Auszubildenden kostenfrei gestellt und alle Auszubildenden erhalten richtigerweise eine Ausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr sind das durchschnittlich 1.200 Euro, im dritten 1.400 Euro. Niemand muss mehr obendrauf zahlen, wenn er oder sie Pflegefachkraft werden will. Das ist ein großer Erfolg, den wir in anderen Ausbildungsberufen genauso brauchen. Neulich in einer Besuchergruppe fragte mich ein Dachdeckerlehrling zurecht, weshalb er nur 690 Euro monatlich vergütet bekäme, dies ist selbstverständlich viel zu wenig, aber das nur am Rande.
In Schleswig-Holstein haben wir die Zuschüsse für diese nachgelagerten Ausbildungsgänge in der Altenpflege schrittweise angehoben. Und wir haben für die Altenpflegeschulen Investitionskostenzuschüsse und Mietkostenzuschüsse bereitgestellt, um die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auch in den Assistenzprofessionen besser zu unterstützen.
Das sind alles zentrale Rädchen, an denen man drehen kann. Nun sprechen wir konkret auf Antrag der SPD über die Abschaffung der Gebühren, die eine Person am Ende und nach erfolgreichem Abschluss zur Pflegefachkraft für die Erlaubnisurkunde zum Führen dieser Berufsbezeichnung entrichten muss.
Bei der Gebühr für die Erlaubnisurkunde geht es um 40 Euro, nicht monatlich, sondern einmalig. Für dieses Geld gibt es eine Gegenleistung und es besteht ein Erfüllungsaufwand. Eine Urkunde, analog auf festem Papier, wird erstellt, mit den individuellen Daten ausgefüllt und ausgedruckt.
40 Euro sind nicht wenig Geld und bei den hohen Mieten, den gestiegenen Lebenserhaltungskosten bei um die 1000 Euro Ausbildungsvergütung schon gleich gar nicht. Dass diese 40 Euro aber der Grund sind, dass der Abschluss der Ausbildung oder richtiger die Ausübung des Berufes scheitert, ist zumindest anzuzweifeln.
Auch muss man sagen, dass wir im Ländervergleich bei den Gebühren wirklich gut dastehen. Absolvent*innen in Thüringen zahlen beispielsweise mindestens 100 Euro, in Brandenburg bis zu 191 Euro und in Hamburg zwischen 44 und 65 Euro. Trotzdem wäre es sicherlich ein schönes Signal.
Würden wir dies als Land übernehmen, wären das knapp 200.000 Euro jährlich. Das ist selbstverständlich kein außergewöhnlich hoher Posten, nichtsdestotrotz müssen wir über solche Dinge im Haushaltsverfahren genauer sprechen. Denn die Übernahme der Gebühren bei Gesundheits- und Pflegeberufen würde ein Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Ausbildungsgängen herbeiführen, denn, ob es einem gefällt oder nicht, die Erhebung von Gebühren bei Ausbildungsabschlüssen ist eine Gepflogenheit, die damit durchbrochen würde.
Eventuell müssten wir uns also am Ende über noch höhere Summen unterhalten und deshalb lehnen wir an dieser Stelle den Antrag von SPD und SSW ab, ich freue mich auf die Haushaltsdebatte und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.